Nach den
False-Flag-Anschlägen
in London 2005 und einem akuten Mangel an lebensmüden
Trittbrettfahrern
wird es offenbar immer schwerer, die britische Bevölkerung auf künftige
Einschnitte in ihre Bürgerrechte einzustimmen. Deshalb warnen Agenten
des britischen Inlandsgeheimdienstes
MI5
seit einiger Zeit vor einer ungeahnten neuen Terrorgefahr: Weibliche Selbstmordattentäter
könnten mit Hilfe von explosiven Brustimplantaten Passagierflugzeuge
zum Absturz bringen. Da ihnen diese Mitteilung wohl selbst ein bisschen zu
sexistisch klang, ergänzten sie, dass alternativ auch Pobacken-Implantate für
Männer in Frage kämen. Dies berichtete Ende Januar die
Daily Mail.
Das
englische
Boulevardblatt "The Sun" griff die drohenden
"Terror-Operationen" diese Woche wieder auf. Die treuen Leser
der auflagenstärksten deutschen Zeitung sind natürlich
längst
im Bilde.
Wer sich nun an alte
Monty-Python-Sketche
erinnert fühlt, muss sich enttäuschen lassen. Denn
besagte MI5-Spitzel werden bierernst zitiert, ganz egal, ob es sich dabei um
britische, deutsche oder
US-amerikanische
Medien handelt. Frauen sollten daher neugierigen Blicken ins
Dekolleté ab sofort mit Nachsicht begegnen. Es handelt sich
vermutlich nur um eine Prüfung der aktuellen Sicherheitslage.
Für die wohl meisten Menschen sind Judentum und
Zionismus
- also der
Tora-gemäße
jüdische Glaube und die Erkämpfung des Nationalstaats Israel -
untrennbar miteinander verbunden. Dass dies jedoch alles andere als
selbstverständlich ist, darum geht es im folgenden, spannenden
Gespräch zwischen einem
schiitischen Muslim und mehreren
orthodoxen Juden der
Neturei
Karta im Rahmen eines Islamisch-Jüdischen Gesprächskreises 2009 in
Berlin.
Ein YouTube-Beitrag in 9 Teilen (insgesamt 72 Minuten).
Die Teilnehmer der Gesprächsrunde sind (von links nach rechts):
Oberrabbiner Ahron Leib Cohen (Manchester),
Reuven Jisroel Cabelman (Berlin/Antwerpen),
Rabbiner Jacob Weisz (London) und
Rabbiner Chaim Blayer (London).
Moderator: Bahman Berenjian von der
Quds-Arbeitsgruppe
(Berlin)
Seit vielen Jahrzehnten wird von modernen Politikern und
zeitgeistkonformen Medien die gesellschaftliche Gleichberechtigung von
Mann und Frau als fair und anstrebenswert beworben. Aus der einst
dringend notwendigen Kopfwäsche der Vertreter eines rücksichtslosen
Patriarchats
ist eine standardmäßige Gehirnwäsche der gesamten Bevölkerung geworden.
Längst geht es dabei nicht mehr um die juristische Gleichstellung oder um
geschlechtsunabhängige Wertschätzung. Es geht um soziale
Rollen. Und wer sich hier gegen eine komplette Angleichung der Geschlechter
ausspricht, der kann nur ein
chauvinistischer
Pascha oder ein untergebuttertes Heimchen sein. Aber wie so oft beruht
auch diese absolute Selbstverständlichkeit in unserem Kopf auf einem
Denkfehler.
Ein kleiner Ausflug in die Geschichte des Begriffes
"Gerechtigkeit"
offenbart recht schnell die Grundproblematik. Eigentlich handelt es
sich bei der Forderung nach gleichen gesellschaftlichen Rechten und
Pflichten für Mann und Frau um eine Form der
egalitären
Verteilungsgerechtigkeit, also dem Prinzip "jedem das Gleiche".
Nun weiß man seit langem, dass eine solche Verteilungsgerechtigkeit nicht
der Weisheit letzter Schluss ist. Etabliert hat sich ein eher
bedürfnisorientiertes Verständnis von Gerechtigkeit, also der Gedanke,
dass jeder das erhalten sollte, was er benötigt. Die gesamte Struktur
unseres Sozialstaates basiert auf diesem Ansatz. Vor jenem Hintergrund
greift eine bloße Gleichstellung folglich zu kurz. Die angestrebte
Gleichberechtigung führt zwangsläufig zu Ungerechtigkeit,
es sei denn, Frauen und Männer wären gleich.
Genau hier springen die unreflektierten Befürworter der
Gleichberechtigung herbei und behaupten in aufrichtiger Einfalt:
"Natürlich sind alle Menschen von Geburt an gleich". Und während spätere
Unterschiede in den Bedürfnissen zwischen einem
Inuit
und einem gemeinen deutschen Ureinwohner noch hinnehmbar sind, seien
Ungleichheiten zwischen Männlein und Weiblein vollkommen inakzeptabel
und ein widernatürliches Werk geschlechterspezifischer Erziehung
(vgl. Simone de Beauvoir:
Das
andere Geschlecht). Für diese These muss man jedoch nicht nur
augenfällige Unterschiede in Gestalt,
Biologie,
Gebärfähigkeit und
Stillvermögen
ausblenden, sondern auch noch eine Reihe kulturunabhängiger
psychologischer
Unterschiede leugnen, die unter Fachwissenschaftlern
heute unstrittig sind. Ebenso selbstverständlich, wie derartige
Unterschiede in der Wehrpflicht und bei der Kinderzuweisung im
Scheidungsfall Berücksichtigung finden, genauso selbstverständlich
existieren sie in der Debatte um die Gleichberechtigung der
Geschlechter plötzlich nicht mehr. Unbeeindruckt von der Realität engagieren
sich überzeugte
Feministen
und Vertreter der
Gender-Mainstreaming-Ideologie
deshalb für gesellschaftliche
Umerziehungsprogramme,
um die vermeintlich rein traditionell bedingte Unterschiedlichkeit zusammen
mit klassischen Rollenbildern zu beseitigen.
Aber ist die Gleichmachung der Geschlechter eigentlich wünschenswert?
Ist eine Welt schöner, in der die Erotik zwischen Mann und Frau darunter
leidet, dass die sprichwörtlich anziehenden Unterschiede minimiert
wurden? Sind Familien ohne traditionelle Rollenverteilung tatsächlich
die glücklicheren? Wird die zunehmende Gleichschaltung der Geschlechter
den individuellen Bedürfnissen und natürlichen Wünschen von Frau
und Mann wirklich gerecht? Und sollten wir als neue Form des Naturschutzes
zukünftig auch gegen die Ungleichheit der Geschlechter im Tierreich
vorgehen?
Wer oder was ist der natürliche Feind eines Volkes? Diese zunächst etwas
absurde Frage entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine
Schlüsselfrage der Staatstheorie. Auf dem Weg zu der ebenso einfachen
wie vielfach verblüffenden Antwort hilft uns die Frage weiter, wer der
Bevölkerung eines Landes im Verlauf der Geschichte quer durch alle
Staatsformen wohl jeweils den größten Schaden zufügte. Sind es
Naturgewalten? Sind es Seuchen? Sind es kriegerische Nachbarvölker? Sind
es plündernde Verbrecherbanden?
Spätestens seit der Entstehung der
Nationalstaaten
liegt die Antwort für den Historiker auf der Hand. Der ärgste Feind
eines Volkes ist gewöhnlich seine Regierung. Mehr noch als fremde
Kolonial- oder Besatzungsmächte haben häufig Regierungen mit
rücksichtlosem Egoismus ihr Volk ausgeplündert und in Hungersnöte
getrieben. Nicht irgendwelche Gesetzlosen oder Kriminellen haben den
größten Schrecken unter der Bevölkerung verbreitet, sondern totalitäre
Regierungen. Nicht Bürgerkriege, sondern Regierungen sind für die großen
Völkermorde an unliebsamen Minderheiten verantwortlich. Selbst die verheerenden
Kriege der Moderne gehen größtenteils nicht auf Streitigkeiten zwischen
Völkern zurück, sondern auf korrupte und menschenverachtende
Regierungen, die das eigene Volk mit Hetzpropaganda kriegswillig
stimmten oder es gar mit Gewalt in einen vollkommen ungewollten Krieg
zwangen.
Gibt es irgendetwas, das ein Volk vor seiner Regierung schützen kann?
Ja. Man nennt diesen hart erkämpften Verteidigungswall gegen
Herrschaftsmissbrauch meist
"Verfassung".
Sie soll die Rechte und Freiheiten des Volkes klarstellen und bewahren.
Und wer sich die einzelnen Artikel einer beliebigen Verfassung einmal
genauer ansieht, kann unschwer erkennen, dass die darin
festgeschriebenen bürgerlichen Rechte und Freiheiten tatsächlich in
erster Linie vor staatlicher Willkür schützen wollen. Die in einer
Verfassung definierte Staatsform mit all ihren organisatorischen Regeln
stellt also nur die Art und Weise dar, wie dieser Schutz gewährleistet
werden soll - z.B. mit Hilfe einer
Gewaltenteilung.
Wie dringend dieser Verteidigungswall für Bürgerrechte auch in
Deutschland notwendig ist, zeigt sich nicht zuletzt an der Häufigkeit
und Selbstverständlichkeit, mit der ihn Bundes- und Länderregierungen
überrennen. Mit großer Regelmäßigkeit
verstoßen
Gesetze und Regelungen selbst nach Auffassung des
staatseigenen Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Damit wird schnell klar, wie widersinnig es ist, wenn sich in
Deutschland ausgerechnet eine geheimdienstlich organisierte
Regierungsorganisation
"Verfassungsschutz"
nennt. Hier wurde also
offenbar der Fuchs als Bewacher des Hühnerstalls abgestellt. Noch
kurioser ist dies, wenn man bedenkt, dass selbiger Geheimdienst dem
Innenministerium untersteht, also jener staatlichen Behörde, die nicht
nur in der Vergangenheit immer wieder brutal gegen die Bevölkerung
vorgegangen ist, sondern die auch ausdrücklich die Interessen der
Regierung gegenüber dem Volk durchsetzen soll. Auf die Spitze getrieben
wird diese Ironie freilich durch den Umstand, dass wir nicht einmal eine
Verfassung besitzen. Denn
unser
Grundgesetz ist entgegen der öffentlichen Darstellung keineswegs mit
einer Verfassung gleichzusetzen. Nicht nur, dass diese von den
Siegermächten initiierte Verordnung nie dem Volk zur Abstimmung
vorgelegt und noch nicht einmal komplett umgesetzt wurde
(vgl. Art. 20 GG).
Das 1949 in der BRD in Kraft getretene Grundgesetz war
darüber hinaus von Anfang an als Provisorium mit eingebautem
Verfallsdatum angelegt. Implizites Ablaufdatum: Die Wiedervereinigung
Deutschlands
(vgl. Art. 146 GG und
BVerfG 2 BvR 373/83).
Doch kurz vor der Angliederung der vormaligen DDR wurde von der Regierung
schlicht das "Haltbarkeitsdatum" im Text überarbeitet.
Ein bisschen erinnert dies an die heimliche Umdeklarierung von vergammeltem
Hackfleisch im Supermarkt und wirft ein sehr eigentümliches Licht auf
das Demokratieverständnis der deutschen Regierung.
Zum Ansehen des hier hinterlegten Filmchens bedarf es eines aktuellen
Flash-Plugins.
Man kann also mit Fug und Recht davon sprechen, dass dem deutschen Volk
bislang eine eigene Verfassung vorenthalten wurde. Das hat offenbar Methode.
Mit immer größerem Eifer werden in den letzten Jahren selbst noch
die recht unkonkreten Schutzbestimmungen des Grundgesetzes aufgeweicht
und verwässert. Und mittlerweile wurde uns insgeheim sogar
eine gänzlich neue Verfassung
aufoktroyiert.
In Kraft trat sie am 1. Dezember 2009. Sie firmiert unter Bezeichnungen wie
"Vertrag von Lissabon", "EU-Reformvertrag" oder
schlicht "Neuer EU-Vertrag". Getarnt als harmonisierendes
zwischenstaatliches Abkommen sind die Artikel dieses
Vertrags brisanter Weise fast vollständig identisch mit der 2005
an
Volksreferenden gescheiterten europäischen Verfassung.
Besonders prekär ist dies vor dem Hintergrund, dass EU-Recht
deutschem
Recht übergeordnet wurde. Warum es keine Volksabstimmung über
unsere neue Pseudoverfassung gab? Weil das Volk sie womöglich
abgelehnt hätte. Einen wirksamen Schutz des Volkes vor
staatlicher Willkür beinhaltet das undurchsichtige, dubiose
Vertragswerk übrigens erwartungsgemäß nicht.
Bei soviel antidemokratischer Energie der Regierenden verwundert
es dann auch wenig, wenn niemand Genaues darüber sagen kann, auf
welchem morastigen Weg der erste Präsident des Europäischen
Rates,
Herman
Van Rompuy, am 19. November 2009 in dieses höchste europäische
Amt gelangte.