Nach den False-Flag-Anschlägen in London 2005 und einem akuten Mangel an lebensmüden Trittbrettfahrern wird es offenbar immer schwerer, die britische Bevölkerung auf künftige Einschnitte in ihre Bürger­rechte einzustimmen. Deshalb warnen Agenten des britischen Inlands­geheimdienstes MI5 seit einiger Zeit vor einer ungeahnten neuen Terrorgefahr: Weibliche Selbstmord­attentäter könnten mit Hilfe von explosiven Brust­implantaten Passagier­flugzeuge zum Ab­sturz bringen. Da ihnen diese Mitteilung wohl selbst ein bisschen zu sexistisch klang, ergänzten sie, dass alternativ auch Pobacken-Implantate für Männer in Frage kämen. Dies berichtete Ende Januar die Daily Mail. Das englische Boulevard­blatt "The Sun" griff die drohen­den "Terror-Operationen" diese Woche wieder auf. Die treuen Leser der auflagen­stärksten deutschen Zeitung sind natürlich längst im Bilde.

Wer sich nun an alte Monty-Python-Sketche erinnert fühlt, muss sich enttäuschen lassen. Denn besagte MI5-Spitzel werden bierernst zitiert, ganz egal, ob es sich dabei um britische, deutsche oder US-amerikanische Medien handelt. Frauen sollten daher neugierigen Blicken ins Dekolleté ab sofort mit Nachsicht begegnen. Es handelt sich vermutlich nur um eine Prüfung der aktuellen Sicherheits­lage.

Autor: Root   
Thema:  Humor, Krieg, Politik
Veröffentlicht: 27.03.2010, 06:13 Uhr

Freitag, 12. März 2010

Die Legitimation des Staates Israels

Für die wohl meisten Menschen sind Judentum und Zionismus - also der Tora-gemäße jüdische Glaube und die Erkämpfung des National­staats Israel - untrennbar miteinander verbunden. Dass dies jedoch alles andere als selbstverständlich ist, darum geht es im folgenden, spannenden Gespräch zwischen einem schiitischen Muslim und mehreren orthodoxen Juden der Neturei Karta im Rahmen eines Islamisch-Jüdischen Gesprächskreises 2009 in Berlin.

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Teil 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde sind (von links nach rechts): Oberrabbiner Ahron Leib Cohen (Manchester), Reuven Jisroel Cabelman (Berlin/Antwerpen), Rabbiner Jacob Weisz (London) und Rabbiner Chaim Blayer (London). Moderator: Bahman Berenjian von der Quds-Arbeitsgruppe (Berlin)

Autor: Root   
Thema:  Gesellschaft, Politik
Veröffentlicht: 12.03.2010, 14:55 Uhr

Mittwoch, 10. März 2010

Der Reiz des Unterschieds

Seit vielen Jahrzehnten wird von modernen Politikern und zeitgeist­konformen Medien die gesellschaftliche Gleich­berechtigung von Mann und Frau als fair und anstrebenswert beworben. Aus der einst dringend notwendigen Kopfwäsche der Vertreter eines rücksichtslo­sen Patriarchats ist eine standardmäßige Gehirnwäsche der gesam­ten Bevölkerung geworden. Längst geht es dabei nicht mehr um die juristische Gleichstellung oder um geschlechts­unabhängige Wert­schätzung. Es geht um soziale Rollen. Und wer sich hier gegen eine komplette Angleichung der Geschlechter ausspricht, der kann nur ein chauvinistischer Pascha oder ein untergebuttertes Heimchen sein. Aber wie so oft beruht auch diese absolute Selbstverständ­lichkeit in unserem Kopf auf einem Denkfehler.

Ein kleiner Ausflug in die Geschichte des Begriffes "Gerechtigkeit" offenbart recht schnell die Grund­problematik. Eigentlich handelt es sich bei der Forderung nach gleichen gesellschaftlichen Rechten und Pflichten für Mann und Frau um eine Form der egalitären Vertei­lungs­gerechtigkeit, also dem Prinzip "jedem das Gleiche". Nun weiß man seit langem, dass eine solche Verteilungs­gerechtigkeit nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Etabliert hat sich ein eher bedürf­nis­orientiertes Verständnis von Gerechtigkeit, also der Gedanke, dass jeder das erhalten sollte, was er benötigt. Die gesamte Struktur unseres Sozialstaates basiert auf diesem Ansatz. Vor jenem Hintergrund greift eine bloße Gleichstellung folglich zu kurz. Die angestrebte Gleichberechtigung führt zwangsläufig zu Ungerechtig­keit, es sei denn, Frauen und Männer wären gleich.


© Stephanie Hofschlaeger / Pixelio

Genau hier springen die unreflektierten Befürworter der Gleich­berechtigung herbei und behaupten in aufrichtiger Einfalt: "Natürlich sind alle Menschen von Geburt an gleich". Und während spätere Unterschiede in den Bedürfnissen zwischen einem Inuit und einem gemeinen deutschen Ureinwohner noch hinnehmbar sind, seien Ungleichheiten zwischen Männlein und Weiblein vollkommen in­akzeptabel und ein widernatürliches Werk geschlechter­spezifischer Erziehung (vgl. Simone de Beauvoir: Das andere Geschlecht). Für diese These muss man jedoch nicht nur augenfällige Unterschiede in Gestalt, Biologie, Gebärfähigkeit und Stillvermögen ausblenden, sondern auch noch eine Reihe kultur­unabhängiger psychologischer Unterschiede leugnen, die unter Fach­wissenschaftlern heute un­strit­tig sind. Ebenso selbstver­ständlich, wie derartige Unterschiede in der Wehrpflicht und bei der Kinderzuweisung im Scheidungsfall Berücksichtigung finden, genauso selbstverständlich existieren sie in der Debatte um die Gleich­berechtigung der Geschlechter plötzlich nicht mehr. Unbeeindruckt von der Realität engagieren sich überzeugte Feministen und Vertreter der Gender-Mainstreaming-Ideologie deshalb für gesell­schaftliche Umerziehungs­programme, um die vermeintlich rein traditionell bedingte Unterschied­lichkeit zu­sammen mit klassischen Rollen­bildern zu beseitigen.

Aber ist die Gleichmachung der Geschlechter eigentlich wünschens­wert? Ist eine Welt schöner, in der die Erotik zwischen Mann und Frau darunter leidet, dass die sprichwörtlich anziehenden Unter­schiede minimiert wurden? Sind Familien ohne traditionelle Rollen­verteilung tatsächlich die glücklicheren? Wird die zunehmende Gleichschaltung der Geschlechter den individuellen Bedürfnissen und natürlichen Wünschen von Frau und Mann wirklich gerecht? Und sollten wir als neue Form des Naturschutzes zukünftig auch gegen die Ungleichheit der Geschlech­ter im Tierreich vorgehen?

Links zum Thema:

Autor: Root   
Thema:  Gesellschaft, Politik
Veröffentlicht: 10.03.2010, 22:34 Uhr

Samstag, 6. März 2010

Der natürliche Feind des Volkes

Wer oder was ist der natürliche Feind eines Volkes? Diese zunächst etwas absurde Frage entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine Schlüsselfrage der Staatstheorie. Auf dem Weg zu der ebenso einfachen wie vielfach verblüffenden Antwort hilft uns die Frage weiter, wer der Bevölkerung eines Landes im Verlauf der Geschichte quer durch alle Staatsformen wohl jeweils den größten Schaden zufügte. Sind es Naturgewalten? Sind es Seuchen? Sind es kriegerische Nachbarvölker? Sind es plündernde Verbrecher­banden?

Spätestens seit der Entstehung der Nationalstaaten liegt die Antwort für den Historiker auf der Hand. Der ärgste Feind eines Volkes ist gewöhnlich seine Regierung. Mehr noch als fremde Kolonial- oder Besatzungs­mächte haben häufig Regierungen mit rücksichtlosem Egoismus ihr Volk ausgeplündert und in Hungersnöte getrieben. Nicht irgendwelche Gesetzlosen oder Kriminellen haben den größten Schrecken unter der Bevölkerung verbreitet, sondern totalitäre Regierungen. Nicht Bürgerkriege, sondern Regierungen sind für die großen Völkermorde an unliebsamen Minderheiten verantwortlich. Selbst die verheerenden Kriege der Moderne gehen größtenteils nicht auf Streitigkeiten zwischen Völkern zurück, sondern auf korrupte und menschenverachtende Regierungen, die das eigene Volk mit Hetzpropaganda kriegswillig stimmten oder es gar mit Gewalt in einen vollkommen ungewollten Krieg zwangen.

Gibt es irgendetwas, das ein Volk vor seiner Regierung schützen kann? Ja. Man nennt diesen hart erkämpften Verteidigungswall gegen Herrschafts­missbrauch meist "Verfassung". Sie soll die Rechte und Freiheiten des Volkes klarstellen und bewahren. Und wer sich die einzelnen Artikel einer beliebigen Verfassung einmal genauer ansieht, kann unschwer erkennen, dass die darin festgeschriebenen bürgerlichen Rechte und Freiheiten tatsächlich in erster Linie vor staatlicher Willkür schützen wollen. Die in einer Verfassung definierte Staatsform mit all ihren organisatorischen Regeln stellt also nur die Art und Weise dar, wie dieser Schutz gewährleistet werden soll - z.B. mit Hilfe einer Gewaltenteilung.

Wie dringend dieser Verteidigungswall für Bürgerrechte auch in Deutschland notwendig ist, zeigt sich nicht zuletzt an der Häufigkeit und Selbst­verständlichkeit, mit der ihn Bundes- und Länder­regie­rungen überrennen. Mit großer Regelmäßigkeit verstoßen Gesetze und Regelungen selbst nach Auffassung des staatseigenen Bundes­verfassungs­gerichts gegen das Grundgesetz.

Damit wird schnell klar, wie widersinnig es ist, wenn sich in Deutschland ausgerechnet eine geheimdienstlich organisierte Regie­rungs­organisation "Verfassungs­schutz" nennt. Hier wurde also offenbar der Fuchs als Bewacher des Hühnerstalls abgestellt. Noch kurioser ist dies, wenn man bedenkt, dass selbiger Geheimdienst dem Innen­ministerium untersteht, also jener staatlichen Behörde, die nicht nur in der Vergangenheit immer wieder brutal gegen die Bevölkerung vorgegangen ist, sondern die auch ausdrücklich die Interessen der Regierung gegenüber dem Volk durchsetzen soll. Auf die Spitze getrieben wird diese Ironie freilich durch den Umstand, dass wir nicht einmal eine Verfassung besitzen. Denn unser Grundgesetz ist entgegen der öffentlichen Darstellung keineswegs mit einer Verfassung gleichzusetzen. Nicht nur, dass diese von den Siegermächten initiierte Verordnung nie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und noch nicht einmal komplett umgesetzt wurde (vgl. Art. 20 GG). Das 1949 in der BRD in Kraft getretene Grund­gesetz war darüber hinaus von Anfang an als Provisorium mit eingebautem Verfallsdatum angelegt. Implizites Ablaufdatum: Die Wieder­vereinigung Deutschlands (vgl. Art. 146 GG und BVerfG 2 BvR 373/83). Doch kurz vor der Angliederung der vormaligen DDR wurde von der Regierung schlicht das "Haltbarkeits­datum" im Text über­arbeitet. Ein bisschen erinnert dies an die heimliche Umde­klarierung von ver­gammeltem Hackfleisch im Supermarkt und wirft ein sehr eigentümliches Licht auf das Demokratie­verständnis der deutschen Regierung.

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Man kann also mit Fug und Recht davon sprechen, dass dem deutschen Volk bislang eine eigene Verfassung vorenthalten wurde. Das hat offenbar Methode. Mit immer größerem Eifer werden in den letzten Jahren selbst noch die recht unkonkreten Schutzbe­stimmungen des Grundgesetzes aufgeweicht und verwäs­sert. Und mittlerweile wurde uns insgeheim sogar eine gänzlich neue Verfassung aufoktroyiert. In Kraft trat sie am 1. Dezember 2009. Sie firmiert unter Bezeichnungen wie "Vertrag von Lissabon", "EU-Reform­vertrag" oder schlicht "Neuer EU-Vertrag". Getarnt als harmonisierendes zwischen­staatliches Abkommen sind die Artikel dieses Vertrags brisanter Weise fast vollständig identisch mit der 2005 an Volksreferenden gescheiterten europäischen Ver­fassung. Besonders prekär ist dies vor dem Hintergrund, dass EU-Recht deutschem Recht übergeordnet wurde. Warum es keine Volksabstim­mung über unsere neue Pseudoverfassung gab? Weil das Volk sie womöglich abgelehnt hätte. Einen wirksamen Schutz des Volkes vor staatlicher Willkür beinhaltet das undurchsichtige, dubiose Vertrags­werk übrigens erwartungs­gemäß nicht.

Bei soviel antidemokratischer Energie der Regierenden verwun­dert es dann auch wenig, wenn niemand Genaues darüber sagen kann, auf welchem morastigen Weg der erste Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, am 19. November 2009 in dieses höchste europäische Amt gelangte.

Autor: Root   
Thema:  Politik, Recht
Veröffentlicht: 06.03.2010, 21:49 Uhr

Dezember | März 2010 | Mai